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🔑 Szenario 1 – Artikel 20 Abs. 2

Hier wird die Konkretisierung von Artikel 20 Abs. 2 für Volksabstimmungen und direkte Entscheidungen dargestellt.

1. Von „… und Abstimmungen“ durch Artikel 20, Absatz 2
1.a Definition der Vision zur konkreten Ausgestaltung
1.b Identifikation der benötigten rechtlichen Anpassungen
2.a Aufbau einer breiten Basis an Unterstützern
2.b Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildung
3.a Gründung einer Partei (z.B. DDJ)
4.a Teilnahme an Wahlen und Erreichen einer starken Position
5.a Ausarbeitung eines Gesetzes zur Durchführung von Volksabstimmungen
6.a Durchsetzung des Gesetzes im Parlament
6.b Sicherstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen
7.a Praktische Durchführung der ersten Volksabstimmungen
7.b Beobachtung und Anpassung nach Erfahrungen
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